Als „Starkbier“ dürfen ausschließlich Biere bezeichnet werden, die einen Stammwürzegehalt von mindestens
16% haben. Da der in der Stammwürze enthaltene Zucker bei der Vergärung unter anderem in Alkohol um-
gewandelt wird, hat Starkbier in der Regel auch einen höheren Alkoholgehalt – meist von mehr als 6%.
Die Entwicklung des bayerischen Starkbiers ist vor allem Klostermönchen zu verdanken, die ihre ansonsten
eher karge Kost mit Hilfe eines starken Gebräus schmackhaft und nahrhaft zu bereichern suchten. Und
gerade in der Fastenzeit war und ist es auch heute noch wichtig, die streng eingeschränkte Aufnahme fester
Nahrungsmittel durch entsprechend gehaltvolle Getränke zu ergänzen – natürlich ganz in harmonischem
Einklang mit dem Fastengrundsatz „Liquida non frangunt ieunum“ („Flüssiges bricht das Fasten nicht“).


